

Wird gesucht
Kirchenrat
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Kirchenrat Gersau
Der Kirchenrat wird von den Kirchenbürgern an der Kirchgemeinde-Versammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt zwei und vier Jahre. Der Kirchenrat ist Anstellungsbehörde, verantwortlich für die Finanzen und die Liegenschaften sowie für die rechtlichen Aspekte der Kirchgemeinde.

Präsident
Alexander Nigg

Aktuarin/Archiv
Hildegard Camenzind
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Finanzen
Edi Schilliger

Kapellen
Angela Anderes

Liegenschaften
Paul Baggenstos
Fotos: nori@rickenbacher-photography.ch / Gruppenfoto und Foto Edi Schilliger: Mike Suter Photography SZ