Kirchenrat

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Kirchenrat Gersau

Der Kirchenrat wird von den Kirchenbürgern an der Kirchgemeinde-Versammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt zwei und vier Jahre. Der Kirchenrat ist Anstellungsbehörde, verantwortlich für die Finanzen und die Liegenschaften sowie für die rechtlichen Aspekte der Kirchgemeinde.​​​​​​​


Fotos: nori@rickenbacher-photography.ch / Gruppenfoto und Foto Edi Schilliger: Mike Suter Photography SZ